Haftung

Der Veranstalter und die Jagdherren sowie die Teilnehmer untereinander haften nichtfür Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Jagdausübung immanent sind. Darüber hinaus haften der Veranstalter und die Jagdherren nichtfür Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters, der Jagdherren oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Veranstalter und die Teilnehmer haften bei Sachschäden lediglichfür Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. An der Jagd teilnehmenden Reiter und Pferde müssen Haftpflicht versichert und die Pferde frei von ansteckenden Krankheiten sein. 

« Es wird ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Jagdreitens hingewiesen. »

Es wird eine Sicherheitsausstattung der Teilnehmer mit Sturzhelm gefordert und Schutz-Weste empfohlen. Das Brauchtum und die Jagdregeln des Schleppjagdvereins Warendorfer Meute e.V. sind zu beachten.